Bestrebungen zum Moor- und Klimaschutz haben durch die geografischen Gegebenheiten mit der einzigartigen Moor- und Hügellandschaft seit jeher einen hohen Stellenwert in Oberschwaben. Die schützenswerten Moore bieten nicht nur zahlreichen bedrohten Tier- und Pflanzenarten einen vielfältigen Lebensraum, sondern leisten aufgrund der hohen Bindung an CO2 einen erheblichen Anteil zum Klimaschutz.
Die Landwirtschaft stellt einen erheblichen Wirtschaftsfaktor in der Region dar und zeichnet sich durch das Nebeneinander von konventionellen und ökologischen Betrieben aus. Auf dieser Grundlage soll in den nächsten Jahren das Potenzial eines Biosphärengebietes im Sinne einer nachhaltigen Regionalentwicklung für die Region Allgäu-Oberschwaben geprüft werden.
Wie begann der Prozess?
Koalitionsvertrag der Landesregierung
Am 11. Mai 2021 wurde von den Koalitionspartnern der aktuellen Landesregierung CDU und Bündnis 90/Die Grünen gemeinsam der Koalitionsvertrag unterschrieben. Die Landesregierung hat den Prozess zur Ausweisung eines Biosphärengebietes in der Region Oberschwaben in ihrem Koalitionsvertrag verankert:
„In Oberschwaben wird aufgrund der herausragenden naturräumlichen Ausstattung mit zahlreichen Mooren gemeinsam mit der Region der Prozess zur Ausweisung eines dritten Biosphärengebietes initiiert. Ziel ist es, das Klima und die biologische Vielfalt zu schützen und regionale Wirtschaftskreisläufe zu stärken.“ (S.31, Koalitionsvertrag 2021-2026 der Landesregierung Baden-Württemberg)
Auftakt zum Prozess
Im Jahr 2021 fanden erste Vorgespräche in der Region mit Kommunen, Landratsämtern und Interessensvertretern statt. Die oberschwäbischen Landkreise Ravensburg, Biberach und Sigmaringen begleiten den Prozess aktiv.
Umweltministerin Thekla Walker MdL besuchte im Juli 2021 die Region. Im April und September 2022 wurde Personal eingestellt, um den Prüfprozess zu begleiten.
Im Juni 2022 fand mit dem Dialogkreis Regionalentwicklung die Auftaktveranstaltung zum Prüfprozess statt. In weiterer Folge fanden in der Region erste Informationsveranstaltungen (Regionalkonferenzen) statt und es wurden Gremien gebildet, um den Prüfprozess und die Handlungsebenen zu strukturieren.
Welche Phasen umfasst der Prüfprozess?
Gremienbildung
Um den Prozess zu strukturieren und zwischen den beteiligten Akteuren besser koordinieren zu können sowie handlungsfähig zu werden, wurden verschiedene Gremien ins Leben gerufen. U.a. wurden auch seit 2021 bestehende Austauschformen umstrukturiert. Diese Phase dauerte mehrere Monate (Herbst 2022 bis Frühjahr/ Frühsommer 2023) an. Mehr Informationen zu den Gremien finden Sie hier.
Erstinformationsphase
Von August 2022 bis Juni 2023 fanden in der für ein mögliches Biosphärengebiet betrachteten und in Frage kommenden Region neun Informationsveranstaltung (Regionalkonferenzen) statt. Hierzu wurden jeweils mehrere Gemeinden zusammengefasst. Über die Bürgermeister der Kommunen wurden jeweils aus den Bereichen Kultur und Soziales, Wirtschaft, Forst-, Gewässer-, und Landwirtschaft, Tourismus und Gemeinderäte eingeladen. Ziel der Veranstaltungen war es, zum laufenden Prüfprozess und die Grundsätze eines Biosphärengebietes zu informieren sowie erste Stimmungsbilder, Meinungen und Anregungen aus der Bevölkerung aufzunehmen.
Die Regionalkonferenzen fanden in den folgenden Kommunen statt: Ostrach, Bad Wurzach, Wolpertswende, Bodnegg, Bad Waldsee, Alleshausen, Eglofs, Horgenzell und Vogt. Insgesamt wurden etwa 500 Personen erreicht.
Berichte zu einzelnen Regionalkonferenzen finden Sie zukünftig hier.
Vom Suchraum zum möglichen Biosphärengebiet
Die betrachtete Region umfasst drei Landkreise und Teile oder die Gesamtfläche von 56 Kommunen. Im Jahr 2021 wurde unter den Gemeinden Konsens gefunden, über den Prüfprozess informiert zu bleiben. Damit liegt die betrachtete Region bei einer Fläche von ca. 180.000 Hektar. Ein Biosphärengebiet sollte jedoch nicht mehr als 150.000 Hektar betragen, um zu gewährleisten, dass eine mögliche Geschäftsstelle das Gebiet in einem geeigneten Maße betreuen kann. Des Weiteren ist es notwendig, das Zonenkonzept eines Biosphärengebietes im Detail für jede in Frage kommende Gemeinde zu betrachten. Hierzu werden Detailkarten ausgearbeitet und in einem iterativen Prozess Rücksprache mit den Kommunen und einzelnen Landnutzenden und Landeigentümern gehalten.
Mehr Informationen zum Suchraum finden Sie hier.
Stakeholderbeteiligung
Mehr Informationen zur Stakeholder-Beteiligung finden Sie hier.
Bürgerbeteiligung
Ob eine Bürgerbeteiligung stattfindet, obliegt der Entscheidung des Steuerungskreises.
Sollte eine Bürgerbeteiligung umgesetzt werden, werden Sie hier darüber informiert.
Leitprojekte
Leitprojekte und Handlungsansätze für zukunftsorientiertes und nachhaltiges Oberschwaben werden im Zuge der Stakeholder-Beteiligung ausgearbeitet. Um darstellen zu können, wie ein Biosphärengebiet exemplarisch funktioniert, ist es Ziel bereits jetzt anhand einer Arbeitsgruppe verschiedene Akteure an einen Tisch zu bringen, an einem Leitprojekten zu arbeiten und dieses zur Umsetzungsreife zu führen. Mehr Informationen finden Sie unter Arbeitskreise.
Entscheidung Kommunen
Wenn ein genaueres Bild des möglichen Gebietes mit seinem entsprechendem Zonierungskonzept, entstanden ist, wesentliche Handlungsinhalte für die Zukunft Oberschwabens und ein Finanzierungskonzept ausgearbeitet wurden, geht es in die Entscheidung.
Die Gemeinderäte haben dann anhand eines Verordnungsentwurfes, einen Finanzierungskonzeptes, einer Übersichtskarte und Detailkarten und Empfehlungen aus den Arbeitskreisen darüber zu entscheiden, ob für Sie ein Biosphärengebiet in Frage kommt.