Wie kam es zum Suchraum?
Die ersten Überlegungen zu einem Naturpark oder Biosphärengebiet entstanden im Ravensburger Kreistag. Die grün-schwarze Koalition in Stuttgart griff diesen Gedanken auf und hielt im Koalitionsvertrag fest:
„In Oberschwaben wird aufgrund der herausragenden naturräumlichen Ausstattung mit zahlreichen Mooren gemeinsam mit der Region der Prozess zur Ausweisung eines dritten Biosphärengebietes initiiert“.
Definition des Suchraums
Ein unverbindlicher Suchraum wurde definiert, wobei die nördliche Grenze vom Federseegebiet im Landkreis Biberach gebildet wird.
Der Suchraum erstreckt sich südlich davon bis Wangen/Achberg und Isny im Landkreis Ravensburg. Im Westen werden auch die Gemeinden Bad Saulgau, Illmensee und Ostrach im Landkreis Sigmaringen einbezogen.
Die Karte zum Suchraum dient als geographischer Diskussionsrahmen und enthält Städte und Gemeinden, die derzeit im Prüfprozess berücksichtigt werden.
Der Suchraum und entsprechende grafische Darstellungen (siehe auch Abb. 3 unter Abschnitt Karten-Grundlagen) ist daher hinsichtlich der Zugehörigkeit von Gemeinden als auch der Festlegung der einzelnen Zonen unverbindlich.
Bedeutung der Moore
Ein Alleinstellungsmerkmal unserer Region ist die im Koalitionsvertrag genannte „herausragende naturräumliche Ausstattung mit zahlreichen Mooren“ . Rund 80 Prozent der Moore Baden-Württembergs finden sich in Oberschwaben (siehe Abb.1).
Die große Dichte an Mooren in Oberschwaben und im angrenzenden württembergischen Allgäu legt also nahe, dass die Region sich zwischen Biberach, Ravensburg, Wangen und Leutkirch für ein solches Vorhaben infrage kommt.
Konkretisierung der räumlichen Ausdehnung
Das mögliche Gebiet wird sich erst im Laufe des Prozesses herauskristallisieren. Es ist abhängig vom naturräumlichen Potential, den Vorgaben und Kriterien zur Anerkennung eines möglichen Biosphärengebietes (beispielsweise Mindest- und Maximumgröße, Anteile an Pflege- und Kernzone) sowie eines abschließenden Votums der jeweiligen Gemeinden.
Die Kommunen im Suchraum werden im ersten Halbjahr 2024 dahingehend untersucht, welche naturräumlichen Potenziale sie besitzen und auf welchen Flächen, Kern- und Pflegezonen möglich sind.
Die Ergebnisse fließen in Gebietskarten ein, die in einem mehrstufigen Verfahren zunächst Kommunen, dann Interessensvertretern (hier auch einzelne Landnutzende und Landeigentümer) und Gemeinderäten vorgestellt werden. Anmerkungen und Änderungs- bzw. Ergänzungsvorschläge werden in einem wiederkehrenden Verfahren in die Karten eingearbeitet. Erst dann geht es in ein formales und öffentliches Auslegungsverfahren.
Karten – Grundlagen
Forderungen und Fakten zur Zonierung
Im Rahmen der Arbeitskreise Landwirtschaft und nachhaltige Landnutzung sowie Wald, Jagd, Forst und Fischerei wurden neben den gesetzlichen Vorgaben auch spezifische Forderungen aus der Region bezüglich der Ausgestaltung der Zonen erarbeitet (siehe Abb. 4 – Klicken zum Vergrößern).
Schon gewusst?